Allgemeine Geschäftsbedingungen Ident-Print (IP) GmbH

Geltungsbereich:
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Handelsgeschäfte, bei denen wir als Verkäufer auftreten, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde.

Lieferbedingungen:
Unsere Preise verstehen sich stets unverpackt ab Werk.

Zahlungsbedingungen:
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto fällig, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung des vollen Kaufpreises vor. Im kaufmännischen Verkehr erlischt unser Eigentum jedoch erst, wenn sämtliche aus der Geschäftsbeziehung gegen den Besteller entstandenen Ansprüche beglichen sind. Eine etwaige Weiterverarbeitung erfolgt durch den Besteller für uns. Bei Weiterverarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren erwerben wir einen Miteigentumsanteil in Höhe unseres Warenwertes. Ist der Besteller Wiederverkäufer, darf er die Vorbehaltsware durch Umsatzgeschäfte veräußern. Anderweitige Verfügungen sind Ihm untersagt. Der Besteller tritt schon im voraus die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Auf unser Verlangen hat er seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Die Ermächtigung des Bestellers zur Verfügung über die Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Zahlungseinstellung sowie bei Wechsel- und Scheckprotesten. In solchen Fällen sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Besteller. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %,  sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet die vorgenannten Sicherheiten insoweit freizugeben.

Gewährleistung, Mängelhaftung:
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm die zugesicherten Eigenschaften, so hat der Besteller Anspruch auf Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung, kann der Besteller Rückgängigmachung des Kaufes oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Die Frist beginnt ab Rechnungsdatum. Für etwaige Mängel / Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind, übernehmen wir keine Gewährleistung:

  • schädliche Umwelteinflüsse
  • unsachgemäße Lagerung
  • fehlerhafte und nachlässige Behandlung
  • branchenübliche Abweichungen

Bei Maschinenlieferungen steht uns vor dem Umtausch das Recht auf Nachbesserung zu. Für über den Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinausgehende Ansprüche auf Schadensersatz wegen Schäden die nicht am Liegegegenstand selbst entstanden sind, aus Gewährleistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei den Vertragsverhandlungen, an anwendungstechnischer Beratung und ähnlichem Informationsservice, ungerechtfertigter Bereicherung oder Delikt oder wegen Unmöglichkeit, Verspätung, Fehlschlages oder Nichtvornahme der Nachbesserung oder Ersatzlieferung haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Organe oder Mitarbeiter bez. unserer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.

Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Handelsvertreter. Beanstandungen unserer Lieferungen oder Leistungen einschließlich von Falschlieferungen sind uns innerhalb von einer Wochen nach Empfang der Ware, der Erbringung der Leistung bei Vorliegen verdeckter Fehler innerhalb einer Wochen nach Entdeckung des Fehlers schriftlich mitzuteilen, sofern der Kunde Kaufmann ist.

Lieferfristen und Liefertermine sind aus produktionstechnischen Gründen als Zirka – Fristen bzw. – Termine zu verstehen. Lieferungen und Leistungen, die infolge von uns nicht zu vertretender Umstände unterbleiben oder sich verzögern einschließlich von Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder Verkehrs oder sonstiger konkret unvorhersehbaren Hindernissen, die bei uns oder unseren Lieferanten eintreten, berechtigen uns entsprechend später zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne das dem Kunden deswegen Anspruch auf Schadensersatz zusteht. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse in einem Zeitpunkt auftreten, in dem wir uns im Verzug befinden.

Wichtige Hinweise:
Bitte beachten Sie: eine Über- oder Unterlieferung von 10% ist aus produktionstechnischen Gründen nicht auszuschließen. Es wird in jedem Fall die tatsächlich gelieferte Menge berechnet.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Auch für Scheck- und Wechselforderungen ist Zwickau. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.